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Sehr geehrte Tschecheranten und –innen!
Die Biersteuer – Oberfinanzbehörde beehrt sich zum Anlauf des Finanz- und Steuerjahres 2010 mitteilen zu dürfen, dass laut Auskunft der Buchhaltungsabteilung im laufenden Jahr Biersteuerbeiträge von exakt 80,80 € eingenommen und am heutigen Tage auf das Konto der steuerberechtigten Körperschaft überwiesen wurden.
Trotz teilweiser verbesserungsbedürftiger Zahlungsmoral liegt damit die Biersteuerleistung im vorangeschlagenem Rahmen.
Auf Grund der anhaltenden Dauerfinanzkrise der steuerberechtigten Körperschaft bleibt die Bemessungsgrundlage der Biersteuer und Steuerbarkeit des Bier- und sonstigen Alkoholkonsums auch für das Jahr 2011 unverändert. Ob im Budget-Begleit-Beschluss der gesetzgebenden Körperschaft der steuerberechtigten Körperschaft noch eine Erhöhung der Biersteuer vorgenommen wird, ist bis dato noch nicht absehbar.
Abschließend sei auch an die Spaßvögel und –innen unter den Steuerpflichtigen eindringlich appelliert, dass ausländische Münzen bzw. Schillingmünzen nicht von der Biersteuerpflicht befreien und diesbezügliche Nachforderungen und Finanzstrafen in Aussicht gestellt werden!
Außerdem wird bekannt gegeben, dass Beiträge aus biersteuerpflichtigen Tatbeständen zum Jahreswechsel 2010/2011 bereits für das Jahr 2011 verbucht werden.
Mit freundlichen Grüßen, Hicks und Ex,
für die Biersteuer – Oberfinanzbehörde:
Mag. Eier Bär e.h.
Leiter der Biersteuer – Oberfinanzbehörde
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